Schadensmanagement im Autohaus
Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) ist am 01.07.2008 in Kraft getreten und ersetzt das bisherige Rechtsberatungsgesetz. Das RDG ermöglicht eine engere Zusammenarbeit zwischen Autohäusern und Rechtsanwälten. Aufgrund der rückläufigen Zulassungszahlen von Neufahrzeugen mit einem entsprechenden Umsatzrückgang wird das professionelle Schadensmanagement im Autohaus in Zukunft überlebensnotwendig. Viele Autohäuser haben hier das Potenzial noch nicht erkannt.
Ein im Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt kennt die Rechte Ihrer Kunden und kann die Ansprüche Ihrer Kunden zeitnah und vollständig, ggf. mit gerichtlicher Hilfe durchsetzen, egal ob dies die Reparaturkosten, Wertminderung, Verbringungskosten, UPE–Aufschläge, Mietwagenkosten, Mehrwertsteuer, usw. sind.
Sprechen Sie uns an, wir kommen zu Ihnen ins Autohaus und zeigen Ihnen in einem persönlichen Gespräch die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit auf. Gerne führen wir für Ihre Service Mitarbeiter kostenlos In-house Schulungen durch. So können Sie sich von Konkurrenten positiv abheben und Ihren Service gegenüber dem Kunden verbessern.