Verkehrszivilrecht
- Verkehrsunfallrecht (Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen für Sachschäden und Personenschäden)
- Reparaturkosten/Schadensausgleich bei „Totalschaden“
- Wertminderung
- Nutzungsausfallentschädigung/Mietwagenkosten
- Schmerzensgeld
- Haushaltsführungsschaden u. Ä.
- Schadensmanagement (außergerichtlicher Schriftverkehr mit Versicherungen, Fristenkontrolle, Überprüfung von Sachverständigengutachten usw.)
- Verkehrsversicherungsrecht (Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung)
- Autokauf- und Gewährleistungsrecht (Schadensersatzansprüche, Nacherfüllung, Minderung, Garantieansprüche, Widerrufsrechte usw.)
Praxistipp zum Verkehrszivilrecht
Um seine Ansprüche umfassend geltend zu machen und ggf. gerichtlich durchzusetzen, sollte frühzeitig ein Fachanwalt für Verkehrsrecht eingeschaltet werden.
Insbesondere sollte man sich nicht vom sog. Schadensmanagement von Versicherungen blenden lassen. Hierbei wird dem Unfallopfer eine schnelle und unproblematische Hilfe von der gegnerischen Versicherung versprochen. Da es sich bei den Versicherungen aber um Wirtschaftsunternehmen handelt, steht bei diesen selbstverständlich eine Reduzierung der Kosten im Vordergrund, die dadurch erreicht wird, dass im Rahmen des Schadensmanagements Ansprüche des Unfallopfers wie merkantile Wertminderung, Zahlung von Nutzungsausfallentschädigung, Mietwagenkosten, Unfallpauschale usw. gar nicht oder nicht in voller Höhe gezahlt werden. Es ist in der Praxis festzustellen, dass der von der gegnerischen Haftpflichtversicherung eingeschaltete Gutachter zu völlig anderen Ergebnissen kommt als unabhängige Gutachter. Dies alles erfahren Sie als Unfallopfer aber nicht. Als Unfallopfer kommen durch die Beauftragung eines Rechtsanwaltes auch keinerlei zusätzliche Kosten auf Sie zu. Wenn der Gegner den Unfall verschuldet hat, ist dessen Haftpflichtversicherung auch zur Übernahme Ihrer Anwaltskosten verpflichtet, ansonsten übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung in der Regel die Kosten des Rechtsstreits.